Allgemeines zur Nasenkorrektur

Prinzipiell unterscheidet man funktionelle und ästhetische Korrekturen, obleich diese oft Hand in Hand gehen.

Je nach Grundproblematik gibt es verschiedene Eingriffsmöglichkeiten.

Ob zum Beispiel ein Eingriff nur duch das Nasenloch oder mit einem Erweiterungsschnitt am Nasensteg durchgeführt wird hängt von der Ausgangssituation ab.

Bei Operation der Nasenscheidewand ist fast immer  eine Tamponade notwendig.

Auch bei der kosmetischen  Nasenkorrektur kann eine Nasentamponade für 24 Stunden notwendig sein,  wenn eine Knorpelentnahme aus der Nasenscheidewand für ein Transplantat erfolgt oder eine aufwendige Operation der Nasenspitze notwendig ist.

Sollte es bei der Nasenoperation an nötigem Stützmaterial fehlen, kann außerdem eine Entnahme von Knorpel aus einem Ohr notwendig sein. Schmerzen nach dem Eingriff treten in eingeschränkter Form nur am Tag der Operation auf. Durch Medikamente werden diese minimiert.

  • Blutergüsse und Schwellungen um die Augen sind normal, sind am 2 Tag nach der Operation am stärksten und klingen danach wieder rasch ab.

  • Beim Liegen sollte der Kopf höher als der Körper gelagert sein. Kühlen der Wangen-Augenregion bringt eine rascheren Rückgang der Schwellung. Sie können ohne Probleme spazieren gehen, sollen es aber vermeiden sich zu bücken oder Lasten zu heben.  Trinken Sie täglich mindestens 2 Liter Wasser!

  • Sonnenbäder, Solarien und Sauna für etwa 4 Wochen vermeiden.

  • Die Nase erreicht ihre endgültige Form erst nach 8 bis 12 Monaten. Normalerweise sind die Ergebnisse gut, aber es kann keine Garantie für das gewünschte oder geplante Aussehen gegeben werden, vor allem dann nicht, wenn schon frühere Operationen an der Nase durchgeführt wurden. Weitere Eingriffe können daher notwendig sein.
 
Kostenübernahme

Die Kosten für die Septumplastik (Nasenscheidewand-OP) wie auch die funktionelle Septorhinoplastik werden üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Eine präoperative Begutachtung durch den Kontrollarzt ist erforderlich. Die schriftliche Genehmigung ist bei der Aufnahme im Krankenhaus vorzulegen.

Daraus ergibt sich, dass kosmetische Eingriffe selbst bezahlt werden müssen.